Durchführung der Vereinsturniere möglich

Liebe Stockschützenfreunde,

Vereins- bzw. Freundschaftsturniere sind, unter Einhaltung von Teil 3 Paragraph 10, der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. Oktober 2020 möglich.

Außerdem sind die Vorgaben der örtlichen Behörden und der Betreiber der Eisstadien zu beachten. Die
Verantwortung für die Durchführung trägt der Veranstalter. Nur der Ligaspielbetrieb und die
Pokalwettbewerbe im Bereich des gesamten BEV sind komplett untersagt.
Wir wünschen weiterhin allen Sportlern – bleibt gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Für das Präsidium
Reinhilde Ulrich
Schatzmeisterin